Pflegeberatung auf einen Blick

Alle Personen mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Beratung umfasst Hilfe bei Antragstellung, Leistungsübersicht und Koordination von Pflegeleistungen. Die Beratung findet wahlweise zu Hause, telefonisch oder in einer Beratungsstelle statt.

Kostenlose Pflegeberatung 2026

Stand: Februar 2026

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine gesetzlich verankerte, kostenlose Leistung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die Beratung hilft dabei, den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, passende Leistungen zu identifizieren und die Pflege optimal zu organisieren.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung haben: Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, Personen, die einen Erstantrag auf Pflegegrad gestellt haben (bereits ab Antragstellung), sowie pflegende Angehörige und Bevollmächtigte. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten.

Was umfasst die Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung deckt ein breites Spektrum ab. Dazu gehören die Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs, die Übersicht über alle zustehenden Pflegeleistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel), Unterstützung bei der Antragstellung und Widerspruchsverfahren, Hilfe bei der Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans sowie die Vermittlung von Pflegediensten, Tagespflege und weiteren Angeboten.

Tipp: Besonders bei höheren Pflegegraden (3–5) lohnt sich eine Beratung. Hier stehen monatlich mehrere hundert Euro an Leistungen zur Verfügung, die oft nicht vollständig genutzt werden.

Wo bekommt man eine Pflegeberatung?

Pflegeberatung wird von verschiedenen Stellen angeboten. Die Pflegekasse ist der erste Ansprechpartner und gesetzlich zur Beratung verpflichtet. Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen, die trägerunabhängig beraten. Kommunale Beratungsstellen bieten ebenfalls Unterstützung, häufig durch Sozialverbände oder Kirchengemeinden. Unabhängige Pflegeberatungsunternehmen bieten oft zusätzlich Begleitung zum MDK-Termin oder Widerspruchshilfe an.

Die Beratung kann zu Hause stattfinden, was besonders für immobile Personen oder bei erstmaliger Pflegesituation empfohlen wird. Auch telefonische und Online-Beratung ist möglich.

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Pflegeberatung ist Pflicht bei Pflegegeld

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht (keine Sachleistungen), ist verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss die Beratung halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich stattfinden. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegegrad noch nicht beantragt?

Der Anspruch auf Pflegeberatung besteht bereits ab Antragstellung. Falls noch unklar ist, ob ein Pflegegrad in Frage kommt, bietet der kostenlose Pflegegrad-Rechner eine erste Orientierung.

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Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung?

Alle Personen mit Pflegegrad 1–5, Personen die einen Pflegegrad beantragt haben, sowie pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Beratung nach § 7a SGB XI.

Wo bekommt man eine Pflegeberatung?

Bei der Pflegekasse, in Pflegestützpunkten, bei kommunalen Beratungsstellen oder bei unabhängigen Pflegeberatungsunternehmen. Die Beratung kann zu Hause, telefonisch oder vor Ort stattfinden.

Kostet die Pflegeberatung etwas?

Nein. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte und ihre Angehörigen vollständig kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten. Pflegestützpunkte bieten oft kurzfristige Termine an.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen zur allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Angaben ohne Gewähr.