Pflegehilfsmittel auf einen Blick
Personen mit Pflegegrad 1–5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegekasse. Der Antrag kann direkt oder über einen Pflegehilfsmittel-Anbieter gestellt werden, der monatlich eine Pflegebox liefert.
Pflegehilfsmittel beantragen 2026
Stand: Februar 2026
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro – und zwar für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1.
Voraussetzungen für den Anspruch
Der Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel besteht, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad (1–5), die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt, und die Pflegehilfsmittel werden tatsächlich für die Pflege benötigt. Auch Personen in ambulant betreuten Wohngruppen oder Wohngemeinschaften haben Anspruch.
Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Dazu gehören: Einmalhandschuhe (Produktgruppe 54), Flächendesinfektionsmittel und Händedesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen (Einmalverwendung), Mundschutz bzw. Schutzmasken sowie Schutzschürzen und Fingerlinge. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 42 Euro.
Wichtig: Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Lagerungshilfen fallen unter eine andere Kategorie und werden separat von der Pflegekasse übernommen – ohne den 42-Euro-Höchstbetrag.
So beantragen Sie Pflegehilfsmittel
Der einfachste Weg führt über einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter. Dieser übernimmt die Antragstellung bei der Pflegekasse und liefert anschließend monatlich eine individuell zusammengestellte Pflegebox direkt nach Hause. Alternativ können Pflegehilfsmittel auch direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür genügt ein formloser Antrag mit Angabe des Pflegegrades und der benötigten Produkte.
Der Antrag muss in der Regel nur einmal gestellt werden. Wird der Antrag einmal genehmigt, erhalten Sie die Hilfsmittel fortlaufend – ohne monatliche Neubeantragung.
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Pflegegrad noch nicht beantragt?
Pflegehilfsmittel setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, bietet der kostenlose Pflegegrad-Rechner eine erste Einschätzung anhand des offiziellen NBA-Systems.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.
Welche Pflegehilfsmittel werden von der Kasse bezahlt?
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Hände und Flächen), saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz/Schutzmasken und Schutzschürzen. Der monatliche Höchstbetrag beträgt 42 Euro.
Wie beantragt man Pflegehilfsmittel?
Am einfachsten über einen zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter, der die Antragstellung übernimmt und monatlich eine Pflegebox liefert. Alternativ: Formloser Antrag direkt bei der Pflegekasse.
Muss ich jeden Monat neu beantragen?
Nein. Nach einmaliger Genehmigung erhalten Sie die Pflegehilfsmittel fortlaufend monatlich. Eine erneute Beantragung ist nur bei Änderung des Bedarfs nötig.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen zur allgemeinen Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Angaben ohne Gewähr.