NBA-System erklärt – So wird der Pflegegrad berechnet
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist das offizielle Verfahren zur Pflegegrad-Einstufung. Verstehen Sie die 6 Module, die Gewichtung und die Punkteberechnung.
Auf einen Blick: Das NBA bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Die Einzelbewertungen werden gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl (0–100) zusammengerechnet. Diese bestimmt den Pflegegrad. Das wichtigste Modul ist Selbstversorgung mit 40% Gewichtung.
Was ist das NBA?
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist seit dem 1. Januar 2017 das standardisierte Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrades in Deutschland. Es löste das alte System ab, das die Pflegebedürftigkeit vor allem an der benötigten Pflegezeit maß. Das NBA bewertet stattdessen, wie selbstständig eine Person noch ist – unabhängig davon, ob die Einschränkungen körperlicher, kognitiver oder psychischer Natur sind.
Die 6 Module des NBA
Modul 1: Mobilität (10% Gewichtung)
Bewertet wird die Fähigkeit, sich selbstständig fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern. Geprüft werden: Positionswechsel im Bett, stabiles Sitzen, Aufstehen und Hinsetzen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung und Treppensteigen. Für jede Fähigkeit werden 0 bis 3 Punkte vergeben.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%*)
Erfasst werden geistige Fähigkeiten wie Erkennen von Personen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern an Ereignisse, Treffen von Entscheidungen, Verstehen von Sachverhalten und Risiken sowie Mitteilen von Bedürfnissen.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%*)
Bewertet werden Verhaltensauffälligkeiten wie motorische Unruhe, nächtliche Unruhe, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, aggressives Verhalten, Ängste, Wahnvorstellungen oder depressive Stimmungslagen.
* Sonderregel Module 2 und 3: Von beiden Modulen fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert in die Gesamtbewertung ein. Die Gewichtung beträgt zusammen 15%.
Modul 4: Selbstversorgung (40% Gewichtung)
Das wichtigste Modul mit 40% Gewichtung. Bewertet wird die Selbstständigkeit bei der Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden im Ober- und Unterkörperbereich, Essen und Trinken sowie Toilettengang.
Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20%)
Bewertet wird der Hilfebedarf bei Medikamenteneinnahme, Injektionen, Verbandswechsel, Arztbesuchen, Therapiemaßnahmen und der Nutzung von Hilfsmitteln. Erfasst wird die Häufigkeit der benötigten Unterstützung pro Tag, Woche oder Monat.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)
Bewertet wird, wie selbstständig eine Person ihren Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, die Zukunft planen und Kontakte pflegen kann. Dieses Modul erfasst auch, ob die Person in der Lage ist, mit anderen Menschen zu interagieren.
Von den Punkten zum Pflegegrad
Die gewichteten Modulpunkte werden zu einer Gesamtpunktzahl zusammengerechnet. Diese bestimmt den Pflegegrad:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Hinweis: Diese Erklärung dient der Orientierung. Die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst berücksichtigt weitere Aspekte der individuellen Situation.
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