Verhinderungspflege beantragen – Bis zu 1.612 € pro Jahr
So nutzen Sie den Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt.
Auf einen Blick: Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit). Der Anspruch beträgt 1.612 €/Jahr für bis zu 6 Wochen. Er kann mit 50% der Kurzzeitpflege kombiniert werden – insgesamt bis zu 2.418 €.
Voraussetzungen
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt werden. Die reguläre Pflegeperson muss verhindert sein – zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder eine andere Verhinderung.
Leistungshöhe
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr für die Ersatzpflege, für maximal 6 Wochen (42 Tage). Zusätzlich können 50% des nicht genutzten Kurzzeitpflegebudgets umgewidmet werden, was den Betrag auf bis zu 2.418 € erhöht.
Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige ist die Leistung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt. Fahrtkosten und Verdienstausfall können zusätzlich bis zur Gesamthöhe von 1.612 € erstattet werden.
Antragstellung
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – formlos oder mit dem Formular der Kasse. Geben Sie an, wer die Ersatzpflege übernimmt, den Zeitraum und die voraussichtlichen Kosten. Bei Pflege durch einen Dienstleister rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Bei privater Ersatzpflege reichen Sie eine Rechnung oder Quittung ein.
Während der Verhinderungspflege wird für bis zu 6 Wochen die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung. Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an.
Passende Artikel
Pflegegrad berechnen
Prüfen Sie Ihren aktuellen Pflegegrad nach NBA-System – kostenlos und ohne Registrierung.