So arbeitet unsere Redaktion
Pflegegrad-Rechner.info veröffentlicht Inhalte zu einem Themenfeld, in dem Falschinformationen reale Folgen haben. Diese Redaktionsrichtlinien dokumentieren die Regeln, denen wir uns selbst unterwerfen.
Von Felix Ewert, Redaktion Pflegegrad-Rechner ·
Quellenpolitik
Jede Aussage zu rechtlichen Ansprüchen, Leistungsbeträgen, Punktwerten oder Verfahren wird auf eine offizielle Primärquelle gestützt. Konkret bedeutet das:
Primärquellen, denen wir folgen:
- Sozialgesetzbuch XI in der jeweils geltenden Fassung (inkl. Anlage 1 & Anlage 2 zu § 15 SGB XI), abrufbar auf gesetze-im-internet.de
- Veröffentlichungen und Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)
- Richtlinien und Mitteilungen des GKV-Spitzenverbands
- Begutachtungsrichtlinien (BRi) und Studien des Medizinischen Dienstes Bund
- Statistiken des Statistischen Bundesamts (Destatis)
- Veröffentlichungen des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) für Themen mit Bezug zur Pflege durch Angehörige
- Ratgeberinhalte der Verbraucherzentralen als ergänzende, unabhängige Quelle
Quellen, die wir nicht als Primärbeleg verwenden:
- Konkurrenzwebsites und Aggregator-Portale, die ihrerseits keine Primärquellen ausweisen
- Foren und nicht-redaktionelle Blogs ohne nachvollziehbare Autorenschaft
- Marketingseiten von Pflegeprodukt-Herstellern oder Versicherern (zulässig nur als Sekundärbeleg, nie allein)
- Wikipedia (kann zur Orientierung dienen, ersetzt aber keine Primärquelle)
Faktencheck und Verifikation
Bevor wir einen Beitrag veröffentlichen, durchläuft jede Zahl einen Quercheck gegen mindestens eine offizielle Quelle. Bei Leistungsbeträgen verifizieren wir gegen die aktuell geltende Bekanntmachung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei rechtlichen Fristen und Ansprüchen verifizieren wir gegen den exakten Paragraphen im SGB XI mit Verlinkung in den Quellenangaben des Beitrags.
Wenn eine Aussage nicht eindeutig belegbar ist, formulieren wir sie offen und kennzeichnen die Unsicherheit. Wir erfinden keine Beträge, keine Fristen und keine Anspruchsvoraussetzungen, um Lücken zu füllen.
Aktualisierungsturnus
Das deutsche Pflegerecht ist dynamisch. Beträge werden in unregelmäßigen Abständen erhöht, Verfahren geändert, neue Gesetze eingeführt. Unser Aktualisierungsplan:
Halbjährliche Vollprüfung: Alle Inhalte werden zweimal pro Jahr systematisch durchgegangen. Geprüft werden Beträge, Fristen, Verfahrensschritte und externe Verlinkungen. Das Datum der letzten Prüfung steht am Anfang jedes Beitrags.
Anlassbezogene Aktualisierung: Bei Inkrafttreten neuer Gesetze, Verordnungen oder Bekanntmachungen aktualisieren wir betroffene Beiträge unmittelbar – meist innerhalb weniger Tage. Beispiele sind das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zum 1. Januar 2026 sowie das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) mit den Neuerungen ab 2027.
Hinweise von Lesern: Wenn Leser uns auf Fehler oder Veraltetes aufmerksam machen, prüfen wir den Hinweis innerhalb weniger Werktage und korrigieren bei berechtigter Beanstandung.
Korrekturrichtlinien
Fehler kommen vor – auch in einer sorgfältig geführten Redaktion. Wenn wir einen Fehler bemerken oder gemeldet bekommen, gehen wir wie folgt vor:
Reine Aktualisierung: Wenn sich ein Wert oder eine Aussage geändert hat (etwa durch eine Gesetzesnovelle), aktualisieren wir den Inhalt und passen das Datum „Zuletzt aktualisiert" an. Eine separate Kennzeichnung ist nicht erforderlich, da der Beitrag den jeweils geltenden Stand abbildet.
Sachliche Korrektur: Wenn eine Aussage von Anfang an falsch war, korrigieren wir den Inhalt und ergänzen am Ende des Beitrags eine Korrekturanmerkung mit Datum und kurzer Erläuterung. Das schafft Transparenz darüber, dass und was geändert wurde.
Schwerwiegende inhaltliche Mängel: Sollte sich herausstellen, dass ein Beitrag in seiner Substanz nicht haltbar ist, ziehen wir ihn aus der Veröffentlichung zurück und ersetzen die Seite durch einen Hinweis auf die korrigierte Fassung oder einen sinnvollen Folgebeitrag.
Trennung von Redaktion und Kommerz
Pflegegrad-Rechner.info finanziert sich durch unsere Android-App (inkl. optionalem Premium-Bereich), Werbeeinblendungen über Google AdSense und Affiliate-Provisionen aus Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln, Seniorenbetreuung und ambulanten Pflegediensten. Kommerzielle Angebote und redaktionelle Inhalte sind strikt getrennt:
Werbeanzeigen werden algorithmisch ausgespielt; die Redaktion hat keinen Einfluss auf einzelne Werbekunden. Affiliate-Empfehlungen werden ausschließlich für Produkte oder Dienstleistungen ausgesprochen, die wir inhaltlich für sinnvoll halten – nicht für Produkte, die uns die höchste Provision versprechen. Welche Themen wir behandeln, welche Aussagen wir treffen und wie wir Sachverhalte einordnen, entscheidet ausschließlich die Redaktion.
Affiliate-Links sind im Text transparent mit [Anzeige] gekennzeichnet. Eine ausführliche Offenlegung finden Sie in unserer Affiliate-Erklärung
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Tonalität und Stil
Wir schreiben in Sie-Form, sachlich, ohne Werbesprache und ohne Pathos. Fachbegriffe erklären wir beim ersten Auftreten. Beträge nennen wir konkret und mit Jahresangabe. Wir geben keine medizinischen Diagnosen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte.
Wir bemühen uns um eine empathische, aber nüchterne Sprache. Pflegebedürftigkeit ist für die meisten Leser eine emotional belastende Situation, und wir versuchen, ihnen mit Respekt und Klarheit zu begegnen, ohne ihre Lage zu dramatisieren.
Was wir nicht leisten
Pflegegrad-Rechner.info ist eine Informations- und Orientierungsplattform, keine Beratungsstelle. Wir geben keine individuelle Pflege- oder Sozialberatung, keine Rechtsauskunft im Einzelfall und keine medizinische Einschätzung. Unsere Inhalte ersetzen weder das Gespräch mit der Pflegekasse, noch die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, noch eine Beratung durch Sozialverbände oder Anwälte.
Der Pflegegrad-Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der vom Nutzer angegebenen Selbstbewertung. Die offizielle Einstufung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst beziehungsweise – bei Privatversicherten – durch Medicproof, in einer persönlichen Begutachtung im häuslichen Umfeld.
Hinweise und Korrekturen
Wenn Sie einen sachlichen Fehler entdecken, eine veraltete Information bemerken oder einen Verbesserungsvorschlag haben, freuen wir uns über eine Nachricht über die Kontaktseite. Bitte nennen Sie wenn möglich die genaue URL des Beitrags und die Stelle, die korrigiert werden sollte.
Auf einen Blick
- Primärquellen: SGB XI, BMG, GKV-Spitzenverband, MD Bund
- Aktualisierung: halbjährliche Vollprüfung, anlassbezogene Updates bei Gesetzesänderungen
- Korrekturen: sachliche Fehler werden mit Korrekturanmerkung dokumentiert
- Trennung: Redaktion und Werbung sind organisatorisch getrennt
- Grenzen: keine Rechts-, Sozial- oder Medizinberatung im Einzelfall