MDK-Begutachtung vorbereiten – Checkliste und Tipps
So bereiten Sie sich optimal auf den Gutachter-Termin des Medizinischen Dienstes vor.
Auf einen Blick: Die MDK-Begutachtung dauert 45–60 Minuten. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Bereiten Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Pflegetagebuch vor. Angehörige sollten anwesend sein.
Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt und dauert 45 bis 60 Minuten. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, ehemals MDK) bewertet die Selbstständigkeit in allen 6 Modulen des NBA-Systems. Er beobachtet die pflegebedürftige Person, stellt Fragen und prüft Unterlagen.
Dokumente vorbereiten
Legen Sie folgende Unterlagen bereit: aktuelle Arztberichte und Befunde (nicht älter als 3–6 Monate), Medikamentenplan, Krankenhausentlassungsberichte, das Pflegetagebuch, vorhandene Pflegeberichte des ambulanten Dienstes, Hilfsmittelverzeichnis und den ausgefüllten Pflegefragebogen der Pflegekasse.
Typische Fragen des Gutachters
Der Gutachter fragt unter anderem: Wie läuft ein typischer Tag ab? Wobei wird Hilfe benötigt? Wie oft und wie lange wird Unterstützung gebraucht? Kann sich die Person selbstständig waschen, anziehen, essen? Wie steht es um Orientierung und Gedächtnis? Gibt es Verhaltensauffälligkeiten?
Angehörige einbeziehen
Pflegende Angehörige sollten unbedingt bei der Begutachtung anwesend sein. Sie können den tatsächlichen Pflegealltag aus ihrer Perspektive schildern. Oft zeigen pflegebedürftige Personen an einem „guten Tag" mehr Selbstständigkeit als im Alltag üblich – darauf sollten Sie den Gutachter hinweisen.
Häufige Fehler vermeiden
Beschönigen Sie die Situation nicht. Zeigen Sie ehrlich, was nicht mehr geht. Bereiten Sie die pflegebedürftige Person nicht auf den Termin vor – ein „Leistungstag" vor dem Gutachter kann zu einer zu niedrigen Einstufung führen. Dokumentieren Sie den tatsächlichen Pflegebedarf vorab mit einem Pflegetagebuch.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung. Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an.
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