NBA-System erklärt 2026: Module, Punkte und Pflegegrad-Berechnung
Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist die Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade. In diesem Leitfaden sehen Sie Schritt für Schritt, wie die Bewertung erfolgt, welche Module besonders ins Gewicht fallen und wie Sie die Ergebnisse besser einordnen können.
Von Felix Ewert, Redaktion Pflegegrad-Rechner ·
Auf einen Blick:
- Rechtsgrundlage: § 14 und § 15 SGB XI definieren Pflegebedürftigkeit und Einstufung.
- Systematik: 6 Module, daraus eine gewichtete Gesamtpunktzahl von 0 bis 100.
- Wichtigstes Modul: Selbstversorgung mit 40 % Gewichtung.
- Punktebereiche: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
- Praxis: Konkrete Alltagsbeispiele und Dokumentation verbessern die Nachvollziehbarkeit.
Warum das NBA-System für Familien so wichtig ist
Viele Angehörige erleben die Pflegegrad-Begutachtung als schwer verständlich, weil medizinische Begriffe, Bewertungskriterien und Alltagssituation zusammenkommen. Das NBA-System bringt dafür eine feste Struktur. Es fragt nicht nur nach Diagnosen, sondern vor allem nach der Frage, wie selbstständig eine Person im Alltag noch handeln kann.
Damit verändert sich der Blick auf Pflegebedürftigkeit: Entscheidend ist nicht allein, welche Erkrankung vorliegt, sondern welche konkreten Einschränkungen daraus entstehen. Das ist für Familien relevant, weil dadurch auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen systematisch erfasst werden. Gerade bei Demenz, neurologischen Erkrankungen oder komplexen Mehrfacherkrankungen kann das einen großen Unterschied machen.
Wenn Sie das NBA verstehen, können Sie den Gutachtertermin besser vorbereiten. Sie wissen dann, welche Beobachtungen wichtig sind, welche Alltagssituationen beschrieben werden sollten und warum einzelne Themen im Gespräch stärker vertieft werden. Diese Vorbereitung ersetzt keine Entscheidung, erhöht aber die Transparenz im Verfahren.
Die sechs Module im Überblick
Das NBA gliedert die Begutachtung in sechs Module. Jedes Modul betrachtet einen eigenen Bereich der Selbstständigkeit. Die Einzelergebnisse werden anschließend gewichtet und zu einem Gesamtwert zusammengeführt.
Die Gewichtung ist 2026 unverändert: Modul 1 Mobilität 10 %, Modul 2 und 3 zusammen 15 % (höherer Wert zählt), Modul 4 Selbstversorgung 40 %, Modul 5 krankheits- und therapiebedingte Anforderungen 20 % und Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens 15 %. Daraus wird deutlich, dass nicht alle Bereiche gleich stark in die Gesamtbewertung eingehen.
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass viele kleine Einschränkungen automatisch zu einem hohen Pflegegrad führen. In der Praxis hängt die Einstufung davon ab, in welchen Modulen Einschränkungen liegen und wie stark diese Module gewichtet werden. Deshalb lohnt der genaue Blick auf die Systemlogik.
Modul für Modul: Was genau bewertet wird
Modul 1: Mobilität (10 %)
Hier wird betrachtet, wie selbstständig sich eine Person körperlich bewegen kann. Typische Themen sind Positionswechsel im Bett, Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb der Wohnung oder Treppensteigen. Der Fokus liegt auf der tatsächlichen Durchführung, nicht auf theoretischen Möglichkeiten.
Für die Praxis bedeutet das: Es reicht nicht zu sagen „Treppen sind schwierig“. Hilfreich ist die konkrete Beschreibung, etwa ob Unterstützung beim Treppensteigen regelmäßig nötig ist, ob Hilfsmittel eingesetzt werden und ob Sturzrisiken bestehen. Solche Angaben verbessern die Nachvollziehbarkeit deutlich.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Teil der 15 %)
In diesem Modul geht es um Orientierung, Erinnern, Verstehen und Kommunizieren. Bewertet wird zum Beispiel, ob Personen, Orte und Zeitpunkte erkannt werden, ob Entscheidungen im Alltag getroffen werden können und ob Risiken angemessen eingeschätzt werden.
Auch hier sind konkrete Beobachtungen wichtig. Aussagen wie „gelegentlich verwirrt“ sind schwer einzuordnen. Präziser wäre etwa: „Mehrmals pro Woche wird die Medikamenteneinnahme vergessen und muss aktiv erinnert werden.“
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Teil der 15 %)
Dieses Modul erfasst unter anderem Unruhe, Ängste, depressive Anteile, aggressives Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen oder nächtliche Problemlagen. Entscheidend ist, ob daraus regelmäßiger Unterstützungsbedarf entsteht.
Wichtig ist die Sonderregel: Von Modul 2 und Modul 3 fließt nur der jeweils höhere Wert in die Gesamtbewertung ein. Damit sollen Doppelbewertungen vermieden werden. Für Angehörige ist das relevant, weil beide Bereiche dokumentiert werden sollten, auch wenn am Ende nur einer der beiden Werte gezählt wird.
Modul 4: Selbstversorgung (40 %)
Modul 4 hat die höchste Gewichtung und beeinflusst die Gesamtpunktzahl oft besonders stark. Bewertet werden Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie Toilettengang. Dabei wird unterschieden, ob Unterstützung als Anleitung, Teilübernahme oder vollständige Übernahme nötig ist.
Im Alltag sind hier genaue Zeit- und Häufigkeitsangaben hilfreich. Beispiel: „Morgens vollständige Unterstützung beim Duschen und Ankleiden, abends Teilunterstützung beim Entkleiden.“ Durch diese Struktur wird der Unterstützungsbedarf realistischer erfasst.
Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 %)
Dieses Modul umfasst Hilfen bei medizinisch notwendigen Maßnahmen, etwa Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckerkontrolle, Inhalationen oder Organisation regelmäßiger Therapien. Auch die Fähigkeit, ärztliche und therapeutische Anforderungen im Alltag umzusetzen, spielt eine Rolle.
Ein häufiger Stolperstein ist die unvollständige Dokumentation der Häufigkeit. Für die Bewertung ist wichtig, wie oft Unterstützung erfolgt und wie aufwendig sie ist. Ein Pflegetagebuch kann hier Lücken schließen.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
In Modul 6 wird eingeschätzt, wie selbstständig Tagesstruktur, Beschäftigung und soziale Kontakte gestaltet werden können. Dazu gehören auch Motivation, Planungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Interaktion mit anderen Menschen.
Gerade bei kognitiven oder psychischen Einschränkungen kann dieses Modul stark ins Gewicht fallen. Deshalb sollten Angehörige auch diesen Bereich mit Beispielen belegen, etwa Schwierigkeiten bei Tagesstruktur, Isolationstendenzen oder regelmäßigen Begleitbedarf bei Kontakten.
Von Punkten zu Pflegegraden: die Systematik 2026
Die gewichteten Ergebnisse der Module werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Diese Punktzahl wird einem Pflegegrad zugeordnet. Maßgeblich sind die Bereiche nach § 15 SGB XI:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (oder besondere Bedarfskonstellation)
Die Grenzen zeigen, dass bereits wenige Punkte Unterschied die Einstufung verändern können. Deshalb ist eine präzise Darstellung des Alltags entscheidend. Ergänzend hilft Ihnen der Beitrag MD-Begutachtung vorbereiten.
Fallbeispiel: Frau Neumann, 81 Jahre, gemischte Einschränkungen
Frau Neumann (81) lebt mit ihrem Sohn zusammen. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten bestehen Einschränkungen bei Mobilität und Selbstversorgung. Zusätzlich treten Gedächtnisprobleme auf, sodass Termine und Medikamenteneinnahmen ohne Erinnerung oft nicht zuverlässig gelingen.
Der Sohn dokumentiert über vier Wochen die täglichen Hilfen. Er notiert insbesondere Unterstützung beim Aufstehen, Duschhilfen, Hilfe beim Ankleiden, Begleitung zu Arztterminen und nächtliche Orientierungsprobleme. Außerdem sammelt er aktuelle Arztberichte, Medikamentenplan und Entlassungsdokumente in einer geordneten Mappe.
Im Gutachtertermin beschreibt die Familie den durchschnittlichen Alltag statt einzelner Ausnahmetage. Dadurch werden Schwankungen und wiederkehrende Belastungsspitzen sichtbar. Das Ergebnis liegt im Bereich Pflegegrad 3. Das Beispiel zeigt, dass nachvollziehbare Dokumentation häufig wichtiger ist als lange allgemeine Erklärungen.
Rechenbeispiel: vereinfachte Berechnung einer Gesamtpunktzahl
Das folgende Beispiel dient der Orientierung und ersetzt keine offizielle Begutachtung. Es zeigt, wie aus gewichteten Modulwerten eine Gesamteinschätzung entstehen kann.
| Modul | Gewichtung | Beispielwert | Beitrag |
|---|---|---|---|
| Modul 1 Mobilität | 10 % | 60 | 6,0 |
| Modul 2/3 (höherer Wert) | 15 % | 48 | 7,2 |
| Modul 4 Selbstversorgung | 40 % | 70 | 28,0 |
| Modul 5 Therapieanforderungen | 20 % | 50 | 10,0 |
| Modul 6 Alltagsgestaltung | 15 % | 52 | 7,8 |
| Gesamtpunktzahl | 100 % | – | 59,0 Punkte |
Mit 59,0 Punkten würde die Einstufung in diesem Beispiel im Bereich Pflegegrad 3 liegen. Das Rechenbeispiel verdeutlicht, warum Modul 4 oft einen großen Einfluss hat. Kleine Veränderungen in stark gewichteten Modulen können das Gesamtergebnis spürbar verschieben.
Häufige Missverständnisse und wie Sie sie vermeiden
Ein verbreitetes Missverständnis lautet: „Viele Diagnosen bedeuten automatisch einen hohen Pflegegrad.“ Das NBA bewertet jedoch nicht die Anzahl von Diagnosen, sondern die Auswirkungen auf Selbstständigkeit. Eine präzise Alltagsbeschreibung ist daher wichtiger als eine lange Diagnoseauflistung.
Ebenfalls häufig ist die Unsicherheit bei Modul 2 und 3. Manche Familien gehen davon aus, dass beide Werte addiert werden. Tatsächlich wird nur der höhere der beiden Werte berücksichtigt. Trotzdem sollten beide Bereiche sorgfältig dokumentiert werden, damit die Begutachtung den tatsächlichen Bedarf umfassend abbilden kann.
Ein dritter Punkt ist das Thema „guter Tag“. Wenn Betroffene am Termin zufällig leistungsfähiger wirken als im Durchschnitt, kann das Bild verzerrt sein. Hier hilft ein Pflegetagebuch, das schwankende Verläufe dokumentiert. Weitere Hinweise finden Sie in Pflegetagebuch führen und Pflegegrad beantragen.
Leistungsbezug nach Einstufung: warum die Punkte praktisch relevant sind
Die erreichte Einstufung wirkt sich direkt auf die Leistungsansprüche aus. Für Familien ist deshalb nicht nur der Pflegegrad als Zahl wichtig, sondern die konkrete Leistungsplanung im Alltag. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Leistungen.
Beispielsweise liegt das Pflegegeld 2026 bei Pflegegrad 2 bei 347 € pro Monat, bei Pflegegrad 3 bei 599 €, bei Pflegegrad 4 bei 800 € und bei Pflegegrad 5 bei 990 €. Ergänzend gilt für alle Pflegegrade der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat. Die richtige Kombination kann Versorgungslücken schließen und Angehörige entlasten.
Für die Umsetzung im Alltag sind daher zwei Schritte sinnvoll: erstens eine genaue Prüfung des Bescheids, zweitens eine konkrete Leistungsstrategie mit Prioritäten. Eine strukturierte Übersicht finden Sie unter Pflegegeld-Leistungen und Entlastungsbetrag nutzen.
Modul-Vertiefung: worauf Gutachter in der Praxis besonders achten
In der praktischen Begutachtung werden nicht nur Einzelhandlungen abgefragt, sondern Abläufe im Zusammenhang bewertet. Ein Beispiel ist der Wechsel vom Bett in den Stand, gefolgt von der Fortbewegung zum Bad. Wenn in einer solchen Sequenz regelmäßig Hilfe nötig ist, ergibt sich ein anderes Bild als bei isolierter Betrachtung einzelner Schritte.
Auch die Tageszeit spielt eine Rolle. Manche Einschränkungen treten morgens stärker auf, andere vor allem abends oder nachts. Für die Bewertung ist daher hilfreich, wenn Sie den Bedarf über den Tagesverlauf darstellen und nicht nur einen günstigen Zeitpunkt beschreiben.
Bei kognitiven und psychischen Einschränkungen wird häufig unterschätzt, wie stark Aufsicht und Anleitung den Alltag prägen. Wenn Handlungen theoretisch möglich wären, aber ohne Erinnerung oder Begleitung nicht zuverlässig gelingen, ist das ein relevanter Unterstützungsbedarf. Diese Konstellation sollte im Termin klar benannt werden.
Dokumentationsstrategie: so wird aus Beobachtung ein verwertbarer Nachweis
Eine gute Dokumentation muss nicht kompliziert sein. Entscheidend ist, dass sie regelmäßig geführt wird und den Unterstützungsbedarf in derselben Struktur abbildet: Tätigkeit, Anlass, Art der Hilfe, Dauer und Häufigkeit. Dieses Raster passt zu den Modulen des NBA und erleichtert die spätere Einordnung.
Praktisch bewährt hat sich ein Wochenblatt mit festen Kategorien. Dort können Sie täglich kurz notieren, welche Hilfe in Mobilität, Selbstversorgung, Therapieorganisation und Alltagsgestaltung notwendig war. Bereits zwei bis vier Wochen liefern oft ein aussagekräftiges Bild für den Termin.
Wichtig ist zudem die Verbindung von schriftlicher Dokumentation und Unterlagen. Wenn im Pflegetagebuch eine zunehmende Unsicherheit beim Gehen auffällt, können ärztliche Berichte oder Verordnungen zu Hilfsmitteln diese Entwicklung ergänzen. Die Kombination aus Beobachtung und Nachweis ist in der Regel belastbarer als Einzelangaben.
Sonderkonstellationen im NBA
Schwankende Verläufe
Bei vielen Erkrankungen verläuft der Unterstützungsbedarf nicht konstant. Das betrifft zum Beispiel neurologische Erkrankungen, fortschreitende kognitive Beeinträchtigungen oder Zustände nach akuten Klinikereignissen. Für das NBA ist dann entscheidend, wie der durchschnittliche Alltag aussieht und wie häufig Belastungsspitzen auftreten.
Wenn gute und schlechte Tage stark variieren, sollten Sie diese Schwankungen mit konkreten Beispielen belegen. Eine kurze Angabe wie „an drei bis vier Tagen pro Woche deutliche Mehrhilfe beim Ankleiden und bei Orientierung“ ist meist hilfreicher als allgemeine Formulierungen ohne Häufigkeit.
Besondere Bedarfskonstellation bei Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 liegt regulär bei 90 bis 100 Punkten. Zusätzlich kann eine besondere Bedarfskonstellation vorliegen, wenn außergewöhnlich hoher Hilfebedarf besteht. Die Bewertung erfolgt weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Begutachtungsrichtlinien.
Für betroffene Familien ist in diesen Situationen eine besonders gründliche Vorbereitung sinnvoll. Neben der laufenden Dokumentation sollte klar dargestellt werden, in welchen Bereichen dauerhaft umfassende Unterstützung nötig ist und welche Risiken ohne Begleitung entstehen.
Vorbereitung auf den Termin: ein 14-Tage-Plan
Ein kurzer Vorbereitungsplan hilft, den Aufwand im Alltag zu verteilen. In den ersten fünf Tagen können Sie den Unterstützungsbedarf systematisch dokumentieren. In den nächsten fünf Tagen ordnen Sie Unterlagen nach Themenblöcken, zum Beispiel Diagnosen, Medikamente, Therapien und Hilfsmittel. In den letzten vier Tagen erstellen Sie eine kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Alltagssituationen.
Diese Zusammenfassung sollte maximal eine Seite umfassen und nach Modulen gegliedert sein. So können Sie im Termin schnell auf Kernpunkte zurückgreifen, ohne lange zu suchen. Gleichzeitig bleibt das Gespräch strukturiert und nachvollziehbar.
Wenn mehrere Angehörige beteiligt sind, empfiehlt sich ein kurzer Abstimmungstermin vorab. Klären Sie, wer welche Themen anspricht und wer ergänzende Notizen führt. Dadurch vermeiden Sie doppelte Informationen und reduzieren Stress während des Gesprächs.
Nach dem Bescheid: systematische Qualitätsprüfung
Nach Erhalt des Bescheids sollten Sie nicht nur den Pflegegrad lesen, sondern auch die Begründung. Prüfen Sie, ob die im Termin geschilderten Einschränkungen in den zentralen Modulen wiederzufinden sind. Wenn wesentliche Aspekte fehlen, sollten Sie diese Punkte konkret markieren.
Anschließend können Sie die Leistungsplanung aufbauen: Welche Unterstützung wird sofort benötigt, welche Leistungen sind bereits beantragt, welche Bausteine fehlen noch? Für viele Familien ist es sinnvoll, Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Tagesstruktur gemeinsam zu planen statt nacheinander.
Falls die Einstufung aus Ihrer Sicht nicht zum dokumentierten Bedarf passt, kann ein Widerspruch geprüft werden. Dabei helfen eine klare Modulstruktur, aktuelle Nachweise und eine sachliche Begründung. Einen Leitfaden dazu finden Sie unter Pflegegrad-Widerspruch.
Praxisleitfaden: Welche Angaben im Termin besonders hilfreich sind
Im Gutachtertermin sind kurze, konkrete Aussagen meist wirksamer als lange allgemeine Erklärungen. Hilfreich ist eine Formulierung nach dem Muster „Situation – Häufigkeit – Art der Hilfe“. Beispiel: „Beim Aufstehen aus dem Bett ist morgens und abends Unterstützung erforderlich, weil ohne Halt ein deutliches Sturzrisiko besteht.“ So wird der Unterstützungsbedarf unmittelbar nachvollziehbar.
Bei kognitiven Einschränkungen sollten Sie zusätzlich benennen, welche Folgen ohne Erinnerung oder Aufsicht entstehen. Dazu gehören etwa vergessene Medikamente, versäumte Mahlzeiten oder nächtliche Desorientierung. Diese Informationen machen sichtbar, dass nicht nur körperliche Hilfe relevant ist, sondern auch Anleitung und Sicherheit im Alltag.
Wichtig ist außerdem der durchschnittliche Verlauf über die Woche. Wenn nur ein guter Tag beschrieben wird, kann der Unterstützungsbedarf zu niedrig erscheinen. Eine sachliche Darstellung von Schwankungen mit Beispielen aus dem Pflegetagebuch führt in der Regel zu einer präziseren Einordnung im NBA-System.
Checkliste für die direkte Umsetzung nach der Einstufung
Nach der Einstufung empfiehlt sich ein klarer Umsetzungsplan in drei Schritten. Erstens: Bescheid und Modulbegründung prüfen. Zweitens: Leistungen priorisieren, zum Beispiel Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Entlastung für pflegende Angehörige. Drittens: Fristen und Folgetermine dokumentieren, damit keine Ansprüche verloren gehen.
Gerade in den ersten Wochen nach dem Bescheid hilft eine einfache Übersicht mit Zuständigkeiten. Wer stellt welche Anträge? Welche Unterlagen werden noch benötigt? Welche Leistungen laufen bereits? Diese Struktur reduziert organisatorischen Druck und erleichtert die Abstimmung in der Familie.
Wenn Unsicherheiten bleiben, kann eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI die nächsten Schritte einordnen. Ziel ist eine Versorgung, die rechtliche Ansprüche, Alltagstauglichkeit und Entlastung der Angehörigen miteinander verbindet.
Häufige Fragen zum NBA-System
Was bedeutet NBA?
NBA steht für Neues Begutachtungsassessment, das gesetzliche Verfahren zur Ermittlung des Pflegegrades.
Wie viele Module werden bewertet?
Es werden sechs Module bewertet, deren Ergebnisse gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen.
Welche Punktebereiche gelten 2026?
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten und Pflegegrad 5 liegt bei 90 bis 100 Punkten.
Warum ist Modul 4 so wichtig?
Modul 4 (Selbstversorgung) hat eine Gewichtung von 40 % und beeinflusst die Gesamtwertung stark.
Was kann ich bei einem aus meiner Sicht zu niedrigen Bescheid tun?
Sie können den Bescheid prüfen und gegebenenfalls Widerspruch mit strukturierten Nachweisen einlegen.
Wo bekomme ich persönliche Unterstützung?
Bei Ihrer Pflegekasse über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
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Quellen
Über die Redaktion
Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Pflegegrad-Rechner, geleitet von Felix Ewert, erstellt und geprüft. Grundlage sind Gesetzestexte und offizielle Fachinformationen. Inhalte werden mindestens halbjährlich sowie bei relevanten Gesetzesänderungen aktualisiert. Mehr zum Vorgehen finden Sie in den Redaktionsrichtlinien.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Eine persönliche Beratung nach § 7a SGB XI erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
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