Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2026

Alles zu Pflegegrad 1: Punktebereich, Voraussetzungen, Leistungsansprüche und Tipps für die Einstufung.

Pflegegrad 1 auf einen Blick: 12,5 bis unter 27 Punkte im NBA-System – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: –/Monat. Sachleistungen: –/Monat.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene sind noch weitgehend selbstständig, benötigen aber Unterstützung in einzelnen Bereichen. Typisch sind leichte Mobilitätseinschränkungen, gelegentliche Hilfe bei der Haushaltsführung oder leichte kognitive Einschränkungen.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand der 6 Module des NBA-Systems. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus den gewichteten Einzelbewertungen ergibt.

Leistungen bei Pflegegrad 1 (Stand 2025)

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Betroffene haben jedoch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat, kostenlose Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel bis 40 €/Monat, Wohnraumanpassung bis 4.000 € und einen Hausnotruf-Zuschuss.

Ausführliche Informationen zu allen Leistungen finden Sie in unserer Pflegegeld-Übersicht.

Pflegegrad 1 zu niedrig?

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.

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