Anleitung

Pflegegrad beantragen – Schritt-für-Schritt Anleitung 2025

So beantragen Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse: Von der Antragstellung über die MDK-Begutachtung bis zum Bescheid.

Auf einen Blick: Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt (angegliedert an die Krankenkasse). Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügt. Die Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage. Eine gute Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung ist entscheidend für das Ergebnis.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Einen Pflegegrad kann jede Person beantragen, die gesetzlich oder privat pflegeversichert ist und deren Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst, von Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht – auch Kinder können einen Pflegegrad erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Vorübergehende Einschränkungen, etwa nach einer Operation mit absehbarer Genesung, begründen in der Regel keinen Pflegegrad.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist an Ihre Krankenkasse angegliedert – Sie können sich also direkt an Ihre Krankenkasse wenden. Der Antrag kann formlos erfolgen: Ein kurzes Schreiben, ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die offiziellen Antragsunterlagen zu.

Im Antragsschreiben sollten Sie angeben: Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, seit wann die Pflegebedürftigkeit besteht und dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Wenn eine andere Person den Antrag stellt, ist eine Vollmacht beizulegen.

Tipp: Notieren Sie sich das Datum der Antragstellung. Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Tag der Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheid.

Schritt 2: MDK-Begutachtung vorbereiten

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet deren Selbstständigkeit anhand der 6 Module des NBA-Systems.

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Sammeln Sie vorab alle relevanten Unterlagen: aktuelle Arztberichte, Medikamentenpläne, Krankenhausentlassungsberichte und den ausgefüllten Pflegefragebogen. Besonders hilfreich ist ein Pflegetagebuch, das den täglichen Pflegebedarf dokumentiert.

Weitere Tipps zur Vorbereitung finden Sie in unserem Ratgeber: MDK-Begutachtung vorbereiten

Schritt 3: Die Begutachtung

Die Begutachtung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in allen sechs Modulen des NBA-Systems und erstellt ein Punkteprofil. Wichtig: Schildern Sie die Situation realistisch und beschönigen Sie nichts. Zeigen Sie, was die pflegebedürftige Person nicht mehr selbstständig kann.

Angehörige oder Pflegepersonen sollten bei der Begutachtung anwesend sein, um den Alltag aus ihrer Perspektive zu schildern. Oft können Betroffene an einem „guten Tag" mehr, als im Alltag typisch ist – darauf sollten Sie den Gutachter hinweisen.

Schritt 4: Bescheid und nächste Schritte

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung einen Bescheid erteilen. Bei besonderen Eilsituationen (z.B. Krankenhausentlassung, ambulante Palliativversorgung) gelten verkürzte Fristen von einer bis zwei Wochen.

Mit dem Bescheid erhalten Sie auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Prüfen Sie dieses sorgfältig. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung. Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI an.

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