Pflegegeld und Leistungen 2025 – Alle Beträge im Überblick
Wie viel Pflegegeld steht Ihnen zu? Übersicht aller Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad – mit aktuellen Werten für 2025.
Auf einen Blick: Das Pflegegeld reicht von 0 € (Pflegegrad 1) bis 990 € (Pflegegrad 5) monatlich. Sachleistungen betragen bis zu 2.200 € monatlich. Der Entlastungsbetrag von 125 €/Monat steht allen Pflegegraden zu.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Das Geld steht zur freien Verfügung und kann als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden.
Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, aber 125 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2: 332 € monatlich
Pflegegrad 3: 573 € monatlich
Pflegegrad 4: 800 € monatlich
Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Pflegesachleistungen
Sachleistungen finanzieren die Versorgung durch professionelle ambulante Pflegedienste. Sie werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegegrad 2: 761 €
Pflegegrad 3: 1.432 €
Pflegegrad 4: 1.778 €
Pflegegrad 5: 2.200 €
Kombinationsleistung
Pflegegeld und Sachleistungen können kombiniert werden. Wer beispielsweise 50% der Sachleistungen nutzt, erhält zusätzlich 50% des Pflegegeldes. So lässt sich die professionelle Pflege durch Angehörige ergänzen.
Weitere Leistungen
Entlastungsbetrag: 125 €/Monat für alle Pflegegrade – für Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Betreuungsangebote. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Mehr dazu: Entlastungsbetrag nutzen
Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr ab Pflegegrad 2 – wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Kombinierbar mit Kurzzeitpflege. Mehr dazu: Verhinderungspflege beantragen
Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr ab Pflegegrad 2 – für vorübergehende stationäre Pflege, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.
Pflegehilfsmittel: 40 €/Monat für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 € je Maßnahme für barrierefreien Umbau der Wohnung.
Die Leistungsbeträge für die einzelnen Pflegegrade finden Sie auf unseren Detailseiten: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5.
Bei zu niedrigem Pflegegrad kann eine Höherstufung beantragt werden.
Hinweis: Werte gemäß Pflegestärkungsgesetz, Stand Januar 2025. Die tatsächlichen Leistungen können je nach individueller Pflegesituation variieren.
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