Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2026

Pflegegrad 3 markiert die Schwelle zu einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Anspruch haben, welche Leistungen 2026 zustehen und wie Sie Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangebote optimal kombinieren.

Von Felix Ewert, Redaktion Pflegegrad-Rechner ·

Pflegegrad 3 auf einen Blick:

  • Voraussetzung: 47,5 bis unter 70 Punkte im NBA-Gutachten – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegeld: 599 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige.
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 € pro Monat bei Nutzung eines Pflegedienstes.
  • Stationäre Pflege: 1.319 € pro Monat für die Versorgung im Pflegeheim.
  • Kombinationsleistung: flexible Mischung aus Geld- und Sachleistungen möglich und oft finanziell vorteilhaft.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen und Antragstellung

Der Pflegegrad 3 markiert im deutschen Pflegesystem eine entscheidende Schwelle. Während die Grade 1 und 2 oft noch eine weitgehende Bewältigung des Alltags mit punktueller Unterstützung ermöglichen, definiert das Gesetz den Pflegegrad 3 als „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Für Betroffene und deren Angehörige bedeutet diese Einstufung meist, dass die Pflegeintensität deutlich zunimmt und die Organisation der Hilfe eine professionelle Struktur erfordert.

In diesem Leitfaden erfahren Sie detailliert, wie die Punkte für Pflegegrad 3 berechnet werden, welche monatlichen Zahlungen Ihnen zustehen und wie Sie die Leistungen optimal kombinieren. Alle Angaben basieren auf dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung vom 1. Januar 2026.

Die Definition von Pflegegrad 3 nach § 15 SGB XI

Nach der gesetzlichen Definition in § 15 SGB XI wird der Pflegegrad 3 vergeben, wenn das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eine Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70 Punkten ergibt. Diese Einstufung steht für einen Zustand, in dem die versicherte Person in mehreren Lebensbereichen massiv auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Häufig betrifft dies Menschen mit fortgeschrittenen chronischen Erkrankungen, deutlichen körperlichen Einschränkungen nach einem Schlaganfall oder einer mittelschweren Demenz. Der entscheidende Unterschied zu niedrigeren Pflegegraden liegt in der Frequenz und der Tiefe der notwendigen Unterstützung. Während bei Pflegegrad 2 oft eine tägliche Hilfe ausreicht, ist bei Pflegegrad 3 häufig eine Unterstützung rund um die Uhr oder zumindest eine mehrfache tägliche Intervention in der Grundpflege notwendig.

Ein wichtiger Sonderfall ist die Überleitung. Personen, die vor der Systemumstellung 2017 bereits die Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder die Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz hatten, wurden automatisch in den Pflegegrad 3 überführt. Für Neuanträge gelten jedoch ausschließlich die aktuellen Punktwerte des NBA-Verfahrens.

Das Gutachten: So erreicht man die 47,5 Punkte

Die Einstufung erfolgt durch eine Gutachterin oder einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Dabei wird systematisch untersucht, wie selbstständig die Person in sechs verschiedenen Modulen agieren kann. Für Pflegegrad 3 müssen die Einschränkungen so summiert werden, dass die kritische Marke von 47,5 Punkten überschritten wird.

Modul 1: Mobilität (10 % Gewichtung)

In diesem Bereich wird bewertet, ob die Person sich innerhalb der Wohnung bewegen kann. Bei Pflegegrad 3 liegen hier oft deutliche Defizite vor: Das Treppensteigen ist meist unmöglich, das Aufstehen aus dem Bett oder das Umsetzen in den Rollstuhl erfordert fremde Hilfe oder den Einsatz von Hilfsmitteln wie einem Lifter.

Module 2 und 3: Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen (15 % Gewichtung)

Diese Module erfassen geistige Beeinträchtigungen. Findet sich die Person noch zeitlich und räumlich zurecht? Bestehen nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehrverhalten bei der Pflege? Wenn eine Demenz vorliegt, werden in diesen Modulen oft hohe Punktzahlen erreicht, die maßgeblich zum Erreichen des Pflegegrads 3 beitragen.

Modul 4: Selbstversorgung (40 % Gewichtung)

Da dieses Modul fast die Hälfte der Gesamtwertung ausmacht, ist es für Pflegegrad 3 zentral. Bewertet wird die Fähigkeit zum Waschen, Duschen, Ankleiden sowie zur Nutzung der Toilette. Bei Pflegegrad 3 kann die Person diese Tätigkeiten meist nicht mehr ohne umfassende Hilfe oder Übernahme durch Dritte durchführen. Auch die Unterstützung bei der Inkontinenzversorgung spielt hier eine große Rolle.

Modul 5: Krankheits- und therapiebedingte Belastungen (20 % Gewichtung)

Hier wird erfasst, wie viel Hilfe bei medizinischen Maßnahmen nötig ist. Müssen täglich mehrfach Medikamente gereicht, Injektionen gegeben oder Wundverbände gewechselt werden? Auch die Begleitung zu häufigen Arztterminen oder Therapien fließt hier ein.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 % Gewichtung)

Kritisch hinterfragt wird, ob die Person ihren Tag noch selbst strukturieren kann. Bestehen noch soziale Kontakte? Kann die Person eigenständig entscheiden, wann sie ruht oder aktiv ist? Bei Pflegegrad 3 ist hier oft eine ständige Anleitung oder Begleitung durch Angehörige oder Betreuungskräfte erforderlich.

Finanzielle Leistungen: Pflegegeld und Sachleistungen 2026

Sobald der Bescheid über Pflegegrad 3 vorliegt, haben Versicherte Anspruch auf umfangreiche monatliche Leistungen. Die Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistungen hängt davon ab, wer die Pflege tatsächlich durchführt.

Monatliches Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Pflege zu Hause übernehmen, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 599 € pro Monat (Stand 2026). Dieses Geld ist nicht zweckgebunden. Es dient als finanzielle Anerkennung für die Pflegepersonen oder zur Deckung allgemeiner pflegebedingter Kosten. Nach der letzten Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleibt der Betrag im Jahr 2026 unverändert; die nächste reguläre Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)

Wird die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erbracht, stehen Sachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 € pro Monat zur Verfügung (Stand 2026). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag, muss der Rest privat getragen werden.

Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

In der Praxis nutzen viele Familien beide Modelle. Ein Pflegedienst übernimmt beispielsweise die morgendliche Grundpflege als Sachleistung, während die Tochter die restliche Versorgung sicherstellt. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt: Verbraucht der Pflegedienst nur 60 Prozent des Sachleistungsbudgets, erhält der Pflegebedürftige noch 40 Prozent des vollen Pflegegeldes. Die Kombinationsleistung ist für viele Haushalte die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Fallbeispiel: Frau Schmidt und die Organisation ihrer Pflege

Um die Anwendung der Leistungen zu verdeutlichen, betrachten wir die fiktive Situation von Frau Schmidt.

Die Ausgangslage: Frau Schmidt, 82 Jahre, leidet unter fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung und einer beginnenden vaskulären Demenz. Sie benötigt beim Aufstehen und Gehen Unterstützung, der Rollator wird nur unter Aufsicht genutzt. Das Waschen und Anziehen kann sie nicht mehr allein bewältigen. Zudem muss sie fünfmal täglich Medikamente einnehmen, wobei sie die Übersicht verloren hat.

Die Begutachtung: Der Medizinische Dienst ermittelt deutliche Einschränkungen beim Transfer (Modul 1), zeitliche Desorientierung und Gedächtnisstörungen (Modul 2), die vollständige Übernahme der Körperpflege (Modul 4) sowie regelmäßige Hilfe bei Medikamentengabe und Arztbesuchen (Modul 5). Insgesamt ergeben sich 58 Gewichtete Punkte – Pflegegrad 3.

Die Lösung der Familie: Die Familie entscheidet sich für die Kombinationsleistung. Ein Pflegedienst kommt morgens und abends für die Grundpflege und schöpft 70 Prozent des Sachleistungsbudgets aus, also rund 1.048 € von 1.497 €. Dadurch erhält Frau Schmidt zusätzlich 30 Prozent des Pflegegeldes (30 Prozent von 599 € = rund 180 €) zur freien Verfügung. Zusätzlich nutzt die Familie den Entlastungsbetrag von 131 € für eine wöchentliche Alltagsbegleitung.

Rechenbeispiel: Monatliches Budget bei Pflegegrad 3

Ein Pflegegrad 3 sichert nicht nur die Grundversorgung, sondern ermöglicht durch die Kombination verschiedener Töpfe eine umfassende Entlastung. Hier eine Beispielrechnung für die Versorgung von Frau Schmidt zu Hause (Stand 2026):

Leistung Betrag Zweck
Pflegesachleistung (70 %) 1.048 € Pflegedienst (Grundpflege)
Anteiliges Pflegegeld (30 %) 180 € Anerkennung an Angehörige
Entlastungsbetrag 131 € Alltagsbegleitung, Betreuung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € Einmalhandschuhe, Desinfektion
Monatliches Gesamtbudget 1.401 €

Hinweis: Zusätzlich besteht bei Pflegegrad 3 ein Anspruch auf das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 sind beide Leistungen flexibel kombinierbar; 2026 ist dieses Budget erstmals über ein komplettes Kalenderjahr nutzbar. Mehr Details finden Sie im Ratgeber Verhinderungspflege beantragen.

Stationäre Pflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn die häusliche Pflege trotz aller Unterstützung nicht mehr möglich ist, bietet der Pflegegrad 3 auch im Heim eine solide Basis. Die Pflegekasse übernimmt einen pauschalen Betrag von 1.319 € pro Monat für die pflegebedingten Kosten im Pflegeheim.

Ein wichtiger Punkt bei Pflegegrad 3 ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Seit 2017 ist dieser Eigenanteil innerhalb eines Heims für alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Das bedeutet: Wenn sich der Zustand verschlechtert und eine Höherstufung auf Pflegegrad 4 erfolgt, steigt der pflegebedingte Eigenanteil für den Bewohner nicht weiter an. Zusätzlich gewährt die Pflegekasse seit 2022 gestaffelte Zuschläge auf den EEE: 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten, 30 Prozent im zweiten Jahr, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent ab dem 37. Monat des Heimaufenthalts.

Für diejenigen, die weiterhin zu Hause leben möchten, bleibt der Zuschuss für den barrierefreien Umbau essenziell. Gerade bei Pflegegrad 3 ist oft der Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türrahmen für die Rollstuhlnutzung notwendig. Die Pflegekasse zahlt hierfür bis zu 4.180 € als einmaligen Zuschuss pro Maßnahme.

Praktische Tipps für Antrag und Begutachtung

Der Antrag auf Pflegegrad 3 sollte so früh wie möglich gestellt werden. Es genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse. Entscheidend für den Erfolg ist die Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes.

Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen lang jede Hilfeleistung. Notieren Sie auch kleine Hilfen wie das Erinnern ans Trinken oder die Hilfe beim Aufstehen in der Nacht. Eine Vorlage mit Anleitung finden Sie im Ratgeber Pflegetagebuch führen.

Unterlagen bereitlegen: Halten Sie Arztberichte, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Medikamentenpläne und eine Liste der vorhandenen Hilfsmittel bereit. Der Gutachter darf diese einsehen, wenn sie ihm vorgelegt werden.

Präsenz der Pflegeperson: Die Person, die die Pflege hauptsächlich durchführt, sollte beim Termin unbedingt anwesend sein. Sie kann Details schildern, die der Pflegebedürftige selbst vielleicht aus Scham oder Vergesslichkeit verschweigt.

Ehrlichkeit statt Stolz: Viele Senioren neigen dazu, sich beim Besuch des Gutachters von ihrer besten Seite zu zeigen. Dies kann zu einer zu niedrigen Punktzahl führen. Es ist wichtig, die Situation so darzustellen, wie sie im Alltag an schwierigen Tagen wirklich ist.

Eine ausführliche Checkliste finden Sie im Ratgeber MDK-Begutachtung vorbereiten. Wird der Antrag abgelehnt oder die erwartete Punktzahl knapp verfehlt, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Wie viele Punkte braucht man genau für Pflegegrad 3?

Sie benötigen im NBA-Verfahren mindestens 47,5 Punkte. Erreichen Sie 70 Punkte oder mehr, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 4. Die Punkte werden aus der gewichteten Bewertung von sechs Modulen ermittelt.

Gibt es bei Pflegegrad 3 eine Rentenversicherung für pflegende Angehörige?

Ja. Wenn Sie eine Person mit Pflegegrad 3 mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Sie.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn man ins Krankenhaus muss?

Das Pflegegeld wird für die ersten vier Wochen eines Krankenhausaufenthalts oder einer stationären Reha in voller Höhe weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch, bis die pflegebedürftige Person wieder nach Hause zurückkehrt.

Kann man Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren?

Ja. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € pro Kalenderjahr, das flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Eine feste Aufteilung gibt es nicht mehr – das Budget kann komplett für eine der beiden Leistungen oder anteilig für beide genutzt werden.

Wird Pflegegrad 3 auch bei rein psychischen Erkrankungen vergeben?

Ja. Das Neue Begutachtungsassessment unterscheidet nicht mehr zwischen körperlichen und psychischen Ursachen. Entscheidend ist allein die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Schwere Depressionen oder fortgeschrittene Demenz können allein zur Einstufung in Pflegegrad 3 führen.

Ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 3 kostenlos?

Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Grundgebühr von rund 25,50 € pro Monat. Viele Anbieter verlangen jedoch eine einmalige Anschlussgebühr oder Zusatzgebühren für Service-Pakete wie Schlüsselhinterlegung, die privat getragen werden müssen.

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Über die Redaktion

Dieser Artikel wurde von der Redaktion Pflegegrad-Rechner erstellt, geleitet von Felix Ewert. Unsere Redaktion recherchiert auf Basis des SGB XI, der Richtlinien des GKV-Spitzenverbands und der Veröffentlichungen des Medizinischen Dienstes Bund. Wir aktualisieren unsere Inhalte mindestens halbjährlich und bei Gesetzesänderungen zeitnah. Unsere Redaktionsrichtlinien sind transparent einsehbar.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflegeberatung durch zertifizierte Berater oder die zuständige Pflegekasse. Rechtsverbindliche Auskünfte können nur auf Basis einer Einzelfallprüfung erteilt werden. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Eine erste Einschätzung bietet unser Pflegegrad-Rechner.

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