Pflegegrad 4 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2026
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie Anspruch haben, welche Leistungen 2026 zustehen und wie Sie die hohe Pflegeintensität strukturiert organisieren.
Von Felix Ewert, Redaktion Pflegegrad-Rechner ·
Pflegegrad 4 auf einen Blick:
- Voraussetzung: 70 bis unter 90 Punkte im NBA-Gutachten – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegeld: 800 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 € pro Monat bei Nutzung eines Pflegedienstes.
- Stationäre Pflege: 1.855 € pro Monat für die pflegerische Versorgung im Heim, zuzüglich gestaffelter Zuschläge.
- Besonderheit: hoher Anspruch an die Organisation der Pflege; oft Kombination aus professioneller Hilfe und Entlastungsleistungen erforderlich.
Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Antragstellung
Der Pflegegrad 4 stellt eine Zäsur in der pflegerischen Versorgung dar. Er wird Personen zugesprochen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen. In dieser Stufe ist die Bewältigung des Alltags ohne massive Unterstützung von außen faktisch nicht mehr möglich. Betroffene sind oft rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen, sei es durch körperliche Einschränkungen oder durch schwerwiegende kognitive Verluste.
Dieser Ratgeber erläutert die rechtlichen Grundlagen, die finanzielle Ausstattung und die praktischen Hürden bei der Einstufung. Unser Ziel ist es, Sie auf das Begutachtungsverfahren vorzubereiten und sicherzustellen, dass Sie alle Mittel der Pflegeversicherung ausschöpfen, die Ihnen zustehen. Alle Angaben in diesem Artikel basieren auf den Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung vom 1. Januar 2026.
Die rechtliche Einordnung: Was bedeutet Pflegegrad 4?
Die gesetzliche Definition von Pflegegrad 4 findet sich in § 15 SGB XI. Er ist die zweithöchste Stufe im deutschen Pflegesystem. Während die unteren Grade oft noch Spielraum für eigenständiges Handeln lassen, ist das Leben mit Pflegegrad 4 durch eine umfassende Abhängigkeit von Pflegepersonen oder professionellen Kräften geprägt.
Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die Versicherten nicht nur punktuelle Hilfe benötigen, sondern eine kontinuierliche Überwachung und Unterstützung in fast allen Lebensbereichen. Dies betrifft häufig Patienten nach schweren Schlaganfällen, Menschen im Endstadium einer Demenz oder Personen mit weit fortgeschrittenen neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Parkinson.
Um diesen Grad zu erreichen, muss im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) eine Gesamtpunktzahl zwischen 70 und unter 90 Punkten ermittelt werden. Die Hürde ist bewusst hoch angesetzt, da hiermit ein deutlicher Sprung bei den Geld- und Sachleistungen verbunden ist.
Das NBA-Verfahren: Der Weg zu den 70 Punkten
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten durch Medicproof. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen, die nach ihrer Bedeutung für den Alltag gewichtet werden.
Modul 1: Mobilität (10 % Gewichtung)
Bei Pflegegrad 4 sind die Einschränkungen hier oft massiv. Viele Betroffene können das Bett nicht mehr aus eigener Kraft verlassen oder sind innerhalb der Wohnung auf einen Rollstuhl angewiesen, den sie nicht selbst steuern können. Auch die Fähigkeit, die Körperposition im Liegen zu verändern – das Umlagern zur Dekubitusprophylaxe – ist häufig eingeschränkt.
Module 2 und 3: Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen (15 % Gewichtung)
In diesen Modulen werden geistige Einschränkungen und psychische Problemlagen bewertet. Bei Pflegegrad 4 liegen oft schwere Orientierungsstörungen vor. Betroffene erkennen Angehörige nicht mehr, finden sich in ihrer eigenen Wohnung nicht zurecht oder zeigen herausforderndes Verhalten wie Aggressionen oder einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus.
Modul 4: Selbstversorgung (40 % Gewichtung)
Dieses Modul ist das Herzstück der Begutachtung. Es umfasst das Waschen, Ankleiden, Essen und Trinken sowie den Toilettengang. Bei Pflegegrad 4 muss die Pflegeperson diese Tätigkeiten meist fast vollständig übernehmen. Oft ist eine assistierte Nahrungsaufnahme oder die Versorgung einer Harn- und Stuhlinkontinenz notwendig.
Modul 5: Krankheitsbedingte Anforderungen (20 % Gewichtung)
Hier wird der Aufwand für medizinische Maßnahmen bewertet. Müssen mehrmals täglich Medikamente gegeben werden? Sind Injektionen, Katheterpflege oder aufwendige Verbandswechsel nötig? Auch die regelmäßige Überwachung von Vitalwerten oder die Durchführung von Physiotherapie unter Anleitung fließt hier ein.
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 % Gewichtung)
Dieses Modul prüft, ob der Pflegebedürftige seinen Tag noch selbst strukturieren kann. Besteht die Fähigkeit, soziale Kontakte zu pflegen oder sich sinnvoll zu beschäftigen? Bei Pflegegrad 4 ist hier meist eine dauerhafte Anleitung und Motivation durch Dritte erforderlich.
Finanzielle Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2026)
Mit der Einstufung in Pflegegrad 4 steigen die Leistungen der Pflegekasse signifikant an, um den hohen Versorgungsbedarf zu decken. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Leistungsarten.
Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde ehrenamtlich sichergestellt wird. Es beträgt 800 € pro Monat (Stand 2026). Das Geld steht zur freien Verfügung und kann als Anerkennung an die Pflegepersonen weitergegeben werden. Nach der Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bleibt der Betrag im Jahr 2026 unverändert; die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst (§ 36 SGB XI)
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, rechnet dieser direkt mit der Kasse ab. Der monatliche Höchstbetrag liegt 2026 bei 1.859 €. Damit werden Grundpflege, häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung abgedeckt.
Die Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)
Dies ist die häufigste Form bei Pflegegrad 4. Da die Pflegesachleistung oft nicht für die gesamte Rund-um-die-Uhr-Pflege ausreicht, teilen sich Pflegedienst und Angehörige die Aufgaben. Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt, je nachdem, wie viel vom Sachleistungsbudget verbraucht wurde.
Fallbeispiel: Frau Wagner und die häusliche Intensivpflege
Das folgende Beispiel einer fiktiven Person verdeutlicht die Lebensrealität bei Pflegegrad 4.
Die Situation: Frau Wagner ist 79 Jahre alt und erlitt vor sechs Monaten einen schweren Schlaganfall. Sie ist halbseitig gelähmt und leidet unter einer starken Aphasie, also einer Sprachstörung. Sie kann nur mit Unterstützung in einem Spezialrollstuhl sitzen und muss im Bett regelmäßig umgelagert werden. Die Kommunikation ist nur über einfache Ja-Nein-Gesten möglich.
Die Begutachtung: Der MD-Gutachter stellt einen vollständigen Verlust der Gehfähigkeit fest, beim Transfer ist Hilfe nötig (Modul 1). Die Körperpflege wird komplett übernommen, beim Essen ist Hilfe beim Schneiden der Nahrung und beim Führen des Bechers erforderlich (Modul 4). Die tägliche Medikamentengabe und Blutdruckkontrolle erfolgt durch Dritte (Modul 5). Insgesamt erreicht Frau Wagner 78 Gewichtete Punkte – Pflegegrad 4.
Die Versorgungslösung: Ihre Tochter pflegt sie zu Hause, wird aber dreimal täglich von einem Pflegedienst unterstützt. Der Pflegedienst übernimmt das Waschen und das Umlagern und schöpft 70 Prozent des Sachleistungsbudgets aus, also rund 1.301 € von 1.859 €. Frau Wagner erhält daher zusätzlich 30 Prozent des Pflegegeldes, also 240 €, ausgezahlt.
Rechenbeispiel: Monatliches Budget bei Pflegegrad 4
Eine strukturierte Finanzplanung ist bei diesem hohen Pflegebedarf unerlässlich. Hier sehen Sie eine Beispielkalkulation für die Versorgung von Frau Wagner zu Hause (Stand 2026):
| Leistung | Betrag | Zweck |
|---|---|---|
| Pflegesachleistung (70 %) | 1.301 € | Pflegedienst (Grundpflege, Umlagern) |
| Anteiliges Pflegegeld (30 %) | 240 € | Anerkennung an pflegende Tochter |
| Entlastungsbetrag | 131 € | Alltagsbegleitung, Betreuung |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | Einmalhandschuhe, Inkontinenzmaterial |
| Monatliches Gesamtbudget | 1.714 € |
Hinweis: Zusätzlich besteht bei Pflegegrad 4 ein Anspruch auf einmalig bis zu 4.180 € für Wohnumfeldverbesserungen wie ein Pflegebad oder einen Deckenlifter sowie auf das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Damit erreicht eine Familie mit Pflegegrad 4 inklusive aller Zusatzleistungen rund 24.000 € an Pflegeversicherungs-Leistungen pro Jahr.
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr leistbar ist, bietet der Pflegegrad 4 eine wichtige finanzielle Absicherung für das Pflegeheim. Die Pflegekasse übernimmt hier einen pauschalen Betrag von 1.855 € monatlich (Stand 2026) für die pflegebedingten Aufwendungen.
Trotz dieser hohen Summe verbleibt ein Eigenanteil für die Versicherten. Dieser setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten der Einrichtung zusammen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten selbst ist seit 2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch. Das bedeutet: Ein Heimbewohner zahlt bei einer Höherstufung von Grad 3 auf Grad 4 nicht mehr für die Pflegeleistung selbst – die Kasse übernimmt die Differenz.
Zusätzlich erhalten Heimbewohner seit 2022 einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt: Im ersten Jahr übernimmt die Kasse 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils. Wer also längere Zeit stationär versorgt wird, profitiert finanziell deutlich.
Antrag und Höherstufung auf Pflegegrad 4
Die meisten Versicherten gelangen nicht direkt zu Pflegegrad 4, sondern durch einen Verschlechterungsantrag, auch Höherstufungsantrag genannt. Wenn Sie merken, dass die bisherige Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 nicht mehr ausreicht, sollten Sie umgehend handeln.
Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse. Nutzen Sie hierfür Formulierungen wie: „Ich beantrage die Überprüfung und Anpassung meines Pflegegrades, da sich mein Hilfebedarf wesentlich erhöht hat."
Bereiten Sie den Termin mit dem Gutachter akribisch vor:
Aktuelle Arztberichte sammeln: Dokumentieren Sie Verschlechterungen wie neue Diagnosen, Stürze oder Krankenhausaufenthalte. Entlassungsberichte und Reha-Abschlussberichte sind besonders wertvoll.
Pflegetagebuch führen: Erstellen Sie über mindestens zwei Wochen ein lückenloses Protokoll. Bei Pflegegrad 4 zählen oft die Nachtstunden besonders stark – vermerken Sie jedes Aufstehen und jede Hilfeleistung zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Eine Anleitung finden Sie unter Pflegetagebuch führen.
Hilfsmittelbedarf benennen: Zeigen Sie auf, wo vorhandene Hilfsmittel nicht mehr ausreichen, etwa wenn der Rollator nicht mehr sicher genutzt werden kann oder ein Pflegebett benötigt wird.
Sollte der Gutachter eine Punktzahl knapp unter 70 vergeben, prüfen Sie den Bescheid genau. Oft werden kognitive Belastungen in Modul 2 oder der Aufwand bei der Medikamentengabe in Modul 5 unterschätzt. Ein Widerspruch innerhalb eines Monats ist hier oft erfolgreich.
Besondere Entlastungen für Angehörige
Die Pflege einer Person mit Pflegegrad 4 ist physisch und psychisch extrem belastend. Die Pflegeversicherung bietet daher spezifische Instrumente zur Entlastung der Pflegepersonen an.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es kann flexibel eingesetzt werden – komplett für eine der beiden Leistungen oder anteilig für beide. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht es, eine Ersatzpflege zu organisieren, wenn die Hauptpflegeperson Urlaub macht oder krank ist. Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist für eine zeitlich begrenzte vollstationäre Unterbringung gedacht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen oder bei einer Krisensituation zu Hause.
Für Pflegegrad 4 gilt seit 2026 außerdem eine Erleichterung bei den Beratungseinsätzen nach § 37 Absatz 3 SGB XI: Statt vierteljährlich sind diese verpflichtenden Termine nur noch halbjährlich vorgeschrieben. Zusätzliche Termine sind weiterhin freiwillig möglich und kostenfrei. Diese Änderung resultiert aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP).
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wann ist man ein Härtefall bei Pflegegrad 4?
Ein Härtefall im klassischen Sinne existiert im neuen System nicht mehr als eigene Stufe. Wer die Grenze von 90 Punkten überschreitet, wird in den höchsten Pflegegrad 5 eingestuft. Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4 bar auf das Konto?
Bei reiner häuslicher Pflege durch Angehörige erhalten Sie monatlich 800 € Pflegegeld (Stand 2026). Nutzen Sie Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, wird dieser Betrag anteilig mit dessen Kosten verrechnet.
Zahlt die Kasse bei Pflegegrad 4 einen Umbau für einen Deckenlift?
Ja, für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme beantragen. Da bei Pflegegrad 4 oft die Kraft für herkömmliche Transfers fehlt, ist ein Deckenlift eine typische bewilligungsfähige Maßnahme.
Bekommt die Pflegeperson Rentenpunkte?
Ja, die Pflegekasse zahlt Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson, sofern diese mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegt und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist. Bei Pflegegrad 4 sind diese Beiträge deutlich höher als bei niedrigeren Graden.
Kann der Entlastungsbetrag von 131 € für den Pflegedienst genutzt werden?
Ja, bei Pflegegrad 4 kann der Entlastungsbetrag zusätzlich zu den Sachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Dies kann zum Beispiel eine zusätzliche Reinigung der Wohnung oder eine stundenweise Betreuung sein. Eine direkte Zweckentfremdung für Grundpflege durch den ambulanten Dienst ist nicht möglich.
Was passiert, wenn der Gutachter nur 68 Punkte vergibt?
In diesem Fall erhalten Sie Pflegegrad 3. Da die Differenz der Leistungen erheblich ist, sollten Sie das Gutachten prüfen lassen. Oft fehlen nur zwei Punkte, die durch eine präzisere Darstellung der Selbstversorgung in Modul 4 oder kognitiver Belastungen in Modul 2 im Widerspruchsverfahren erreicht werden können.
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Quellen
- SGB XI § 15 – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- SGB XI § 36 – Pflegesachleistung
- SGB XI § 37 – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- SGB XI § 38 – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- SGB XI § 43 – Inhalt der Leistung (vollstationäre Pflege)
- Bundesgesundheitsministerium – Leistungen der Pflegeversicherung
- GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung
- Medizinischer Dienst Bund – Pflegebegutachtung
Über die Redaktion
Dieser Artikel wurde von der Redaktion Pflegegrad-Rechner erstellt, geleitet von Felix Ewert. Unsere Redaktion recherchiert auf Basis des SGB XI, der Richtlinien des GKV-Spitzenverbands und der Veröffentlichungen des Medizinischen Dienstes Bund. Wir aktualisieren unsere Inhalte mindestens halbjährlich und bei Gesetzesänderungen zeitnah. Unsere Redaktionsrichtlinien sind transparent einsehbar.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflegeberatung durch zertifizierte Berater oder die zuständige Pflegekasse. Rechtsverbindliche Auskünfte können nur auf Basis einer Einzelfallprüfung erteilt werden. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Eine erste Einschätzung bietet unser Pflegegrad-Rechner.
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