Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2025
Alles zu Pflegegrad 2: Punktebereich, Voraussetzungen, Leistungsansprüche und Tipps für die Einstufung.
Pflegegrad 2 auf einen Blick: 27 bis unter 47,5 Punkte im NBA-System – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: 332 €/Monat. Sachleistungen: 761 €/Monat.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 wird bei erheblicher Beeinträchtigung vergeben. Betroffene benötigen regelmäßig Hilfe bei grundlegenden Alltagsverrichtungen. Typisch sind deutliche Mobilitätseinschränkungen, regelmäßiger Hilfebedarf bei der Körperpflege, Unterstützung beim An-/Auskleiden oder mittelschwere kognitive Einschränkungen.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand der 6 Module des NBA-Systems. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus den gewichteten Einzelbewertungen ergibt.
Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand 2025)
Pflegegeld: 332 €/Monat. Sachleistungen: 761 €/Monat. Entlastungsbetrag: 125 €/Monat. Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr. Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr. Tages-/Nachtpflege: 689 €/Monat. Pflegehilfsmittel: 40 €/Monat.
Ausführliche Informationen zu allen Leistungen finden Sie in unserer Pflegegeld-Übersicht.
Pflegegrad 2 zu niedrig?
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.
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