Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2025
Alles zu Pflegegrad 3: Punktebereich, Voraussetzungen, Leistungsansprüche und Tipps für die Einstufung.
Pflegegrad 3 auf einen Blick: 47,5 bis unter 70 Punkte im NBA-System – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: 573 €/Monat. Sachleistungen: 1.432 €/Monat.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bedeutet schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen in den meisten Alltagsbereichen Hilfe. Typisch sind erhebliche Mobilitätseinschränkungen, durchgehender Hilfebedarf bei der Körperpflege, mittelschwere bis schwere Demenz oder Mehrfacherkrankungen mit hohem Versorgungsbedarf.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand der 6 Module des NBA-Systems. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus den gewichteten Einzelbewertungen ergibt.
Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2025)
Pflegegeld: 573 €/Monat. Sachleistungen: 1.432 €/Monat. Entlastungsbetrag: 125 €/Monat. Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr. Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr. Tages-/Nachtpflege: 1.298 €/Monat.
Ausführliche Informationen zu allen Leistungen finden Sie in unserer Pflegegeld-Übersicht.
Pflegegrad 3 zu niedrig?
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.
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