Pflegegrad 4 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2025
Alles zu Pflegegrad 4: Punktebereich, Voraussetzungen, Leistungsansprüche und Tipps für die Einstufung.
Pflegegrad 4 auf einen Blick: 70 bis unter 90 Punkte im NBA-System – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld: 800 €/Monat. Sachleistungen: 1.778 €/Monat.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen. Typisch sind schwere Mobilitätseinschränkungen bis hin zur Bettlägerigkeit, vollständiger Hilfebedarf bei der Körperpflege, schwere Demenz oder komplexe medizinische Versorgungsbedarfe.
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand der 6 Module des NBA-Systems. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus den gewichteten Einzelbewertungen ergibt.
Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand 2025)
Pflegegeld: 800 €/Monat. Sachleistungen: 1.778 €/Monat. Entlastungsbetrag: 125 €/Monat. Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr. Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr. Tages-/Nachtpflege: 1.612 €/Monat.
Ausführliche Informationen zu allen Leistungen finden Sie in unserer Pflegegeld-Übersicht.
Pflegegrad 4 zu niedrig?
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.
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