Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 – Voraussetzungen, Leistungen und Punkte 2025

Alles zu Pflegegrad 5: Punktebereich, Voraussetzungen, Leistungsansprüche und Tipps für die Einstufung.

Pflegegrad 5 auf einen Blick: 90 bis 100 Punkte im NBA-System – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegegeld: 990 €/Monat. Sachleistungen: 2.200 €/Monat.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und wird bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind vollständig auf umfassende Pflege angewiesen. Typisch sind vollständige Immobilität, schwerste Demenz mit Verhaltensauffälligkeiten, schwere Mehrfachbehinderungen oder komplexe Beatmungspflege.

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand der 6 Module des NBA-Systems. Entscheidend ist die Gesamtpunktzahl, die sich aus den gewichteten Einzelbewertungen ergibt.

Leistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025)

Pflegegeld: 990 €/Monat. Sachleistungen: 2.200 €/Monat. Entlastungsbetrag: 125 €/Monat. Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr. Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr. Tages-/Nachtpflege: 1.995 €/Monat.

Ausführliche Informationen zu allen Leistungen finden Sie in unserer Pflegegeld-Übersicht.

Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nutzen Sie unseren Rechner für eine erste Einschätzung.

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